Wer kann Mitglied werden?
Sie können die Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, wenn sie:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige
Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des EStG) oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a des EStG) erzielen
- Einnahmen aus weiteren Überschusseinkünften, insbesondere
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünften aus Kapitalvermögen
- anderen sonstigen Einkünften, beispielsweise aus gelegentlicher Vermittlung
- privaten Veräußerungsgeschäften
die insgesamt die Höhe von 18.000,- €, im Falle der Zusammenveranlagung von 36.000,- €, nicht über- steigen
- keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit er-
zielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus- führen
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Beratungsstelle Berlin-Nord
Dorfstraße 58
16356 Ahrensfelde
Tel 030/76230907
Fax 030/76230908
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